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Kosten

Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen Leistungserbringern sogenannte Versorgungsverträge. Nur ein Zweithaarspezialist oder Friseur, der einen solchen Vertrag hat, kann eine Verordnung über eine Perücke abrechnen.

Vor Anfertigung der Perücke sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme wird sehr unterschiedlich gehandhabt und kann unter 200,- € liegen, andere Kassen übernehmen die Kosten ganz.

Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- und maximal 10,- €.

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ÖFFUNGSZEITEN:

Di, Mi, Fr 8.30 - 18.30 Uhr
Do 8.30 - 20.00 Uhr
Sa 8.00 - 13.00 Uhr

 

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